2G ab kommenden Montag

Die Landesregierung hat gestern, den 17.11.2021 verkündet, dass ab Montag, 22.11.2021 nur noch an Sportangeboten im Innenbereich teilnehmen kann wer entweder geimpft oder genesen ist. Ausgenommen sind hiervon Kinder unter 7 Jahren und minderjährige schulpflichtige Kinder und Jugendliche die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.

Das bedeutet nun, dass eine Teilnahme an den Sportangeboten ab kommenden Montag nur für Mitglieder möglich ist, die eine Voraussetzung der 2G-Regeln erfüllen. Freiwillige Testungen vor den Übungsstunden sind möglich und wünschenswert, aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an den Angeboten des TSV Schleswig.

Wir bitten darum die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis, Bescheinigung der Genesung oder die Testbescheinigung der Schule) mitzuführen und diese den Übungsleiter:innen und Trainer:innen des TSV bei Stundenbeginn vorzuzeigen. Unsere Übungsleiter:innen sind angehalten den Status vor Teilnahme an den Kursen zu überprüfen.

Wie auch schon im gesamten Verlauf der Corona-Pandemie setzt die Landesregierung die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Sports. Die Vereinsführung wird sich, wie auch schon in der Vergangenheit, an die Vorgaben der Regierung halten und entsprechende Maßnahmen einleiten.

Gemeinsam hoffen wir, dass dies der letzte Winter sein wird, in dem einschneidende Maßnahmen notwendig sein müssen, um den Sportbetrieb aufrecht erhalten zu können.

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