Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
am 27.03.2025

Der Vorstand des Turn- und Schwimmvereins von 1864 Schleswig e.V. lädt fristgerecht zur

außerordentlichen Mitgliederversammlung

 

zum Thema Fusion ein. Sie findet statt am 27.03.2025 um 19:00 Uhr in der Aula der ehemaligen Landwirtschaftsschule in der Bellmannstraße 26 in Schleswig.

Einziger Tagesordnungspunkt:

  • Beschluss über die Verschmelzung mit dem 1. Schleswiger Sportverein von 1906 e.V. und die Bestellung des ersten Präsidiums des neuen Vereins.

Die Unterlagen stehen als Download zur Verfügung und sind vollständig – einschließlich der Haushaltsabschlüsse der letzten drei Jahre beider Vereine – in der Geschäftsstelle in der Bellmannstraße 30 in Schleswig einsehbar. Auch der Versand der Unterlagen per E-Mail ist möglich. Hierzu wendet Euch gerne an info@tsvschleswig.de.

Frank Paulsen

1. Vorsitzender
TSV Schleswig

Hinweis zu §100 Umwandlungsgesetz (UmwG)

§ 100 Prüfung der Verschmelzung

 

Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist für einen wirtschaftlichen Verein nach den §§ 9 bis 12 zu prüfen. Bei einem eingetragenen Verein ist diese Prüfung nur erforderlich, wenn mindestens zehn von Hundert der Mitglieder sie schriftlich verlangen.

 

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