Aktuelles vom TSV Schleswig
Vereins Update August 2021
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat diese Woche die neue Landesverordnung bzgl. der Bekämpfung der Corona-Pandemie veröffentlicht. Leider ergeben sich für unseren Sportbetrieb einige wichtige Änderungen.
An den Sportangeboten des TSV Schleswig, die in den Sporthallen stattfinden, dürfen ab Montag nur Personen teilnehmen, die
- geimpft
- genesen
- getestet
sind.
In allen Fällen ist ein Nachweis zu führen. Dieser wird von der Übungsleiter*in oder der Trainer*in jedes Mal in Augenschein genommen werden müssen. Bitte führt den Nachweis immer bei Euch, wenn ihr zu den Sportstunden kommt.
Nicht getestet werden müssen Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Minderjährige Schüler*innen, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, brauchen keine weiteren tagesaktuellen Tests vorlegen. In diesem Zusammenhang wendet Euch bitte an die Schule Eures Kindes. Diese sollte eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Der Vorstand und die Geschäftsführung des Vereins hätten sich für die Durchführung des Sports eine andere und vor allem unbürokratischere Lösung, gerade für die schulpflichtigen Kinder, gewünscht. Der Aufwand für unsere jungen Mitglieder und deren Familien, für die Schulen bzw. die Schulsekretariate und für unsere ehrenamtlichen Trainer*innen und Übungsleiter*innen bzgl. der Ausstellung von Bescheinigungen, der Kontrolle der Impfnachweise, Genesenen-Atteste und den (Schul-)Tests wird immens sein.
Die Landesregierung schließt mit dieser Verordnung Menschen vom Vereinssport aus, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind. Wir können und dürfen diesen Personen ab Montag, 23. August 2021 keinen Zutritt zu unseren Angeboten gewähren.
Die Grundlage dieses Umstandes findet Ihr unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210817_corona-bekaempfungsvo.html
Ausschlaggebend ist der§ 11 Sport der Corona-Bekämpfungsverordnung und die §§ 2 und 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.
Wir alle haben uns nach den Sommerferien SH auf den Sport im TSV Schleswig gefreut. Weiterhin wird der Verein alle seine Sportangebote aufrechterhalten, um Euch zu ermöglich in Bewegung zu bleiben!
Für Fragen steht Euch die Geschäftsstelle des TSV Schleswig in den Öffnungszeiten dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.